Landgericht Düsseldorf, 2005-11-30, 2b O 95/99

2b O 95/99Cantonal CourtNov 30, 2005

Full text

Landgericht Düsseldorf — 2b O 95/99 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-30

Aktenzeichen: 2b O 95/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1130.2B.O95.99.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 2b. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird in Höhe eines Betrages von 93.835,33 DM

( 47.977,25 € ) abgewiesen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 145.768,24 DM ( 74.530,12 € ) nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 15.6.1999 für die Beklagte zu 1) und seit dem 29.6.1999 zu für die Beklagte zu 2) zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin auch die weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser aus dem Brand des Rhein-Ruhr-Flughafens Düsseldorf am 11.04.1996 entstanden sind und entstehen werden.

Im Übrigen ist die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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