2b O 95/99•Landgericht Düsseldorf, 2005-11-30, 2b O 95/99
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2b O 95/99 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-30
Aktenzeichen: 2b O 95/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1130.2B.O95.99.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 2b. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird in Höhe eines Betrages von 93.835,33 DM
( 47.977,25 € ) abgewiesen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 145.768,24 DM ( 74.530,12 € ) nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 15.6.1999 für die Beklagte zu 1) und seit dem 29.6.1999 zu für die Beklagte zu 2) zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin auch die weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser aus dem Brand des Rhein-Ruhr-Flughafens Düsseldorf am 11.04.1996 entstanden sind und entstehen werden.
Im Übrigen ist die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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