4b O 240/05•Landgericht Düsseldorf, 2005-12-13, 4b O 240/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 240/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-13
Aktenzeichen: 4b O 240/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1213.4B.O240.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 653,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.8.2002 aus einem Betrag in Höhe von 233,28 € und seit dem 21.8.2004 aus einem Betrag in Höhe von 419,97 € zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung in Höhe von 1.200,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicherr Höhe leistet.
IV.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 653,25 € fest-gesetzt.
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