5 O 616/03•Landgericht Düsseldorf, 2005-12-14, 5 O 616/03
Full text
Landgericht Düsseldorf — 5 O 616/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-14
Aktenzeichen: 5 O 616/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1214.5O616.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Landgericht Dr. Wienert
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 12.01.2005 wird aufrecht erhal-ten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 12.01.2005 darf nur gegen Leitung der genannten Sicherheit fortgesetzt werden.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürg-schaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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