10 O 550/04•Landgericht Düsseldorf, 2006-05-12, 10 O 550/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 550/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-12
Aktenzeichen: 10 O 550/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0512.10O550.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin .
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.