4a O 495/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-07-11, 4a O 495/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4a O 495/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-11
Aktenzeichen: 4a O 495/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0711.4A.O495.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 2.980,37 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 10. Januar 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 48 % und der Beklagte 52 %.
III.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,- Eur abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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