Landgericht Düsseldorf, 2006-07-11, 4a O 495/05

4a O 495/05Cantonal CourtJul 11, 2006

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4a O 495/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-11

Aktenzeichen: 4a O 495/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0711.4A.O495.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 2.980,37 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 10. Januar 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 48 % und der Beklagte 52 %.

III.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,- Eur abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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