2a O 34/06•Landgericht Düsseldorf, 2006-07-12, 2a O 34/06
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 34/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-07-12
Aktenzeichen: 2a O 34/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0712.2A.O34.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte keine Ansprüche auf die Abgabe folgender Verpflichtungserklärungen durch den Kläger hat, derer sie sich ihm gegenüber in ihrer Abmahnung vom 17.02.2006 berühmt hat, nämlich 1. es in jeder Form zu unterlassen, den Begriff "Steuerfuchs" in allen Varianten und Schreibweisen auch in Verbindung mit anderen Worten, Z.B. "frag-den-steuerfuchs" zu nutzen, zu veröffentlichen, in Verkehr zu bringen, oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere damit zu werben oder für Werbezwecke . zu verwenden, einschließlich aller elektronischer Nutzungsformen, 2. es weiterhin zu unterlassen, die Internetdomain www.fragden-steuerfuchs.de zu nutzen, 3. die Internetdomain www.frag-den-steuerfuchs.de unverzüglich abzumelden bzw. löschen zu lassen, 4. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Zift 1 -3 dargestellten Verpflichtungen und unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs an die Rechtsinhaberin eine Zahlung von 20.000,-Euro zu leisten, 5. die durch die Einschaltung der ( … ), entstandenen Kosten in Höhe von 1,3 Geschäftsgebühr eines Gegenstandwertes von vorläufig 50.000,-Euro zzgl. Auslagenpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.