12 O 457/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-11-08, 12 O 457/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 457/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-08
Aktenzeichen: 12 O 457/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1108.12O457.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegen die Kläger keinen Anspruch darauf hat, dass diese es unterlassen, den nachstehend abgebildeten Kinderhochstuhl
anzubieten, zu bewerben, zu verkaufen und/oder sonst in den Verkehr zu bringen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar.
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