21 O 400 /05•Landgericht Düsseldorf, 2006-12-07, 21 O 400 /05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 21 O 400 /05 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-07
Aktenzeichen: 21 O 400 /05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:1207.21O400.05.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 21. Z ivilka m m e r
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.8.200 5 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 232 C 2751/03 - teilweise abgeändert und insge-
samt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im Garten der Grundstücke I. - strasse X und X in E. unmittelbar an der Grenze zum Garten des Nachbargrundstückes U.- strasse X in E. gepflanzten 3 Koniferen (Höhe ca. 1,00 bis 1,50 m) zu entfernen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20% und der Kläger zu 80% .
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 €.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckend-
en Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zu vor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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