14d O 218/05•Landgericht Düsseldorf, 2007-07-20, 14d O 218/05
Full text
Landgericht Düsseldorf — 14d O 218/05 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2007-07-20
Aktenzeichen: 14d O 218/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0720.14D.O218.05.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 14 d Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 76.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2003 sowie weitere 719,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2006 (die Beklagten zu 1) und 2)) bzw. seit dem 24.02.2006 (der Beklagte zu 3)) zu zahlen.
Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 18% und den Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldnern zu 82% auferlegt.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagten zu 1) bis 3) als Gesamtschuldner zu 82%.
Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegenüber dem Beklagten zu 3) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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