Landgericht Düsseldorf, 2007-10-26, 10 O 60/07

10 O 60/07Cantonal CourtOct 26, 2007

Full text

Landgericht Düsseldorf — 10 O 60/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-26

Aktenzeichen: 10 O 60/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1026.10O60.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1. zu 50%, der Klä-ger zu 2. zu 16% und der Kläger zu 3. zu 34%.

Der Kläger zu 2. trägt im weiteren die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Hö-he von 110% des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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