38 O 260/06•Landgericht Düsseldorf, 2007-11-23, 38 O 260/06
Full text
Landgericht Düsseldorf — 38 O 260/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-23
Aktenzeichen: 38 O 260/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:1123.38O260.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft – zu vollstrecken an den Geschäftsführern -, zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
Pre-Selection-Aufträge an die E weiterzuleiten und/oder weiterleiten zu lassen, die zuvor von dem Kunden schriftlich wirksam widerrufen worden sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 107.000 Euro vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch Selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der BRD ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.