4b O 129/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-02-07, 4b O 129/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 129/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-07
Aktenzeichen: 4b O 129/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0207.4B.O129.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.456 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01. Februar 2006 zu zahlen.
II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere EUR 7.032,80 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2007 zu zahlen.
III. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
IV. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 4/5 und die Beklagte 1/5 zu tragen.
V. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
VI. Der Streitwert wird auf EUR 41.012,80 festgesetzt.
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