15 O 291/07•Landgericht Düsseldorf, 2008-03-28, 15 O 291/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 15 O 291/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-28
Aktenzeichen: 15 O 291/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0328.15O291.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden dem Kläger zu 1) zu 38 %, dem Kläger zu 2) zu 48 % und dem Kläger zu 3) zu 14 % auferlegt. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; gegenüber dem Kläger zu 2) nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger zu 1) und 3) können die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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