7 O 534/04•Landgericht Düsseldorf, 2008-04-16, 7 O 534/04
Full text
Landgericht Düsseldorf — 7 O 534/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-16
Aktenzeichen: 7 O 534/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0416.7O534.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.022,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.09.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 45 % und dem Kläger zu 55 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Zwangsvoll-streckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden ,wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages leistet.
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