4a O 200_08•Landgericht Düsseldorf, 2008-12-18, 4a O 200_08
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4a O 200_08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-18
Aktenzeichen: 4a O 200_08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:1218.4A.O200.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a Zivilkammer
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 95 % der Klägerin, im Üb-rigen dem Beklagten auferlegt, wovon die durch die Anrufung des Landgerichts Duisburg entstandenen Mehrkosten ausgenommen sind. Diese Kosten trägt die Klägerin allein.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf-grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die jeweilige Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse er-bracht werden.
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