1 O 382/07•Landgericht Düsseldorf, 2009-03-02, 1 O 382/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 382/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-02
Aktenzeichen: 1 O 382/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0302.1O382.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.380,84 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 21.08.2007 sowie vorgerichtliche Kosten von 229,30 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 56 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 44 % zu tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Für die Beklagten ist das Urteil wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.