Landgericht Düsseldorf, 2009-08-12, 8 O 70/09

8 O 70/09Cantonal CourtAug 12, 2009

Full text

Landgericht Düsseldorf — 8 O 70/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-12

Aktenzeichen: 8 O 70/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0812.8O70.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, € 4.174,62 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2008 an den Kläger zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zu 2/5 und der Be-klagten zu 3/5 zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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