Landgericht Düsseldorf, 2009-08-21, 22 S 93/09

22 S 93/09Cantonal CourtAug 21, 2009

Full text

Landgericht Düsseldorf — 22 S 93/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-21

Aktenzeichen: 22 S 93/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0821.22S93.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 6. Februar 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 20 C 13761/08 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an jeden Kläger 121,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2008 sowie insgesamt vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 57,12 Euro zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen jeder Kläger 46 % und die Beklagte 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.