12 O 470/07•Landgericht Düsseldorf, 2009-09-09, 12 O 470/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 470/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-09
Aktenzeichen: 12 O 470/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0909.12O470.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zvilkammer
Tenor
für R e c h t er¬kannt:
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, dass Lied „a“, produziert und geschrieben von b, Inhaber: c, Text und Gesang d, im Internet zum Download anzubieten, wenn dies geschieht wie aus Anlage K 1 ersichtlich
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern jeweils zu 25 % und dem Beklagten zu 50 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 € und für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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