2b O 2/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-10-05, 2b O 2/08
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2b O 2/08 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-05
Aktenzeichen: 2b O 2/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1005.2B.O2.08.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten zu 1), 2) und 3) werden gesamtschuldnerisch verurteilt,
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an den Kläger 31.904,61 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 01.08.2000 bis zum 22.02.2008 und nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung des Herrn Dr. N an der N;
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an den Kläger 53.424,89 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 01.12.2001 bis zum 22.02.2008 und nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung des Herrn Dr. N an der N;
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an den Kläger 5.197,33 EUR außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Gegenleistung in Verzug befinden;
Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger weitere 96.634,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % vom 01.01.1996 bis 22.01.2007 und in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 23.01.2007 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Beteiligungen des Herrn N an den Gesellschaften I und I;
Im Übrigen wird die Klage gegen die Beklagten zu 1), zu 3) und zu 4) abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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