Landgericht Düsseldorf, 2009-10-12, 11 O 166/09

11 O 166/09Cantonal CourtOct 12, 2009

Full text

Landgericht Düsseldorf — 11 O 166/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-12

Aktenzeichen: 11 O 166/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1012.11O166.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1) zu 94% und die Klägerin zu 2) zu 6%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen die Klägerin zu 1) jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin zu 2) wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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