39 O 200/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-04-16, 39 O 200/09
Full text
Landgericht Düsseldorf — 39 O 200/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-16
Aktenzeichen: 39 O 200/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0416.39O200.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 513.963,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
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