12 O 111/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-05-05, 12 O 111/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 111/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-05
Aktenzeichen: 12 O 111/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0505.12O111.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
- Dem Antragsgegner wird untersagt, Dritten gegenüber über die Antragstellerin zu äußern:
„Vom 26. bis 28. März planen X zusammen mit der X zahlreiche Aktionen, Demonstrationen und Kundge-bungen im Ruhrgebiet.“
-
Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der schuldhaften Zu¬widerhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Mona-ten, angedroht.
-
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgeho¬ben.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.