8 O 240/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-05-14, 8 O 240/09
Full text
Landgericht Düsseldorf — 8 O 240/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-14
Aktenzeichen: 8 O 240/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0514.8O240.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 30.755,63 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger aus und im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zwischen den Parteien über nominal € 222.222,-- zu der Kontonummer 0055940877 keine Ansprüche zustehen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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