2b O 159/07•Landgericht Düsseldorf, 2010-06-11, 2b O 159/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2b O 159/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-11
Aktenzeichen: 2b O 159/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0611.2B.O159.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.045,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 06.07.2006 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 60%, die Beklagte zu 40%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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