34 O 76/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-11-10, 34 O 76/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 34 O 76/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-10
Aktenzeichen: 34 O 76/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:1110.34O76.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 14.095,80 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten 7/8 und der Klägerin 1/8 auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 18.000,-- €. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,-- € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistungen können durch die Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Streitwert bis zum 19.07.2010: 32.220,-- €
Klagantrag zu 1. (Teilurteil): 10.000,-- €
Klagantrag zu 2.: 1.820,-- €
Klagantrag zu 3.: 20.400,-- €
Streitwert ab dem 20.07.2010: 36.672,60 €
Hilfsweise Aufrechnung mit Abmahnkosten: 651,80 €
Hilfsweise Aufrechnung mit SchadenersatzA: 3.045,-- €
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