3 O 182/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-02-03, 3 O 182/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 3 O 182/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-03
Aktenzeichen: 3 O 182/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0203.3O182.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.437,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. April 2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder öffentlichen Sparkasse mit Sitz auf dem Gebiet der Europäischen Union erbracht werden.
Tatbestand
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