1 O 20/07•Landgericht Düsseldorf, 2011-02-11, 1 O 20/07
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 20/07 — Grundurteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-11
Aktenzeichen: 1 O 20/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0211.1O20.07.00
Dokumenttyp: Grundurteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Klage ist dem Grunde nach hinsichtlich des geltend gemachten Haupt-Zahlungsantrages aus dem Schriftsatz vom 9.01.2009, Ziffer 1. gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin die zukünftigen Kosten für Gefährdungsabschätzung, Untersuchung, Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung und Sanierung der schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten hinsichtlich der Grundstücke A einschließlich der von diesen Grundstücken ausgehenden Wasserverunreinigungen zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des Antrags auf Freistellung abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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