4b O 280/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-03-08, 4b O 280/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4b O 280/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-08
Aktenzeichen: 4b O 280/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0308.4B.O280.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b. Zivilkammer
Tenor
I.
Die einstweilige Verfügung vom 17.12.2010 bleibt, soweit der Antrag der Verfügungsklägerin auf das Verfügungszertifikat (DE A) gestützt ist, mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die weitere Vollziehung der einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung der Verfügungsklägerin in Höhe von EUR 12 Mio. abhängig gemacht wird.
II.
Im Übrigen wird der Antrag der Verfügungsklägerin unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 17.12.2010 zurückgewiesen.
III.
Von den Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens - einschließlich der durch die Hinterlegung der Schutzschrift vom 29. November 2010 entstandenen Kosten - haben die Verfügungsklägerin ¼ und die Verfügungsbeklagte ¾ zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Verfügungsbeklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
V.
Der Streitwert beträgt EUR 10.000.000.
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