2b O 115/08•Landgericht Düsseldorf, 2011-04-13, 2b O 115/08
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Landgericht Düsseldorf — 2b O 115/08 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-13
Aktenzeichen: 2b O 115/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0413.2B.O115.08.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte ist dem Grunde nach verpflichtet, der Klä-gerin sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr dadurch entstanden sind, dass der Beklagte als Privatgutachter die wegen der unzureichenden Heizleistung durchge-führten Sanierungsarbeiten der A AG an der Heizungs-anlage des Bauvorhabens „B“ in den Jahren 2002/2003 fachlich mangelhaft vorbereitet und das Sanierungskonzept unzureichend überprüft hat.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr zu-künftig dadurch entstehen werden, dass der Beklagte als Privatgutachter die wegen der unzureichenden Heizleistung durchgeführten Sanierungsarbeiten der C AG an der Heizungsanlage des Bauvorhabens „D“ in den Jahren 2002/2003 fachlich mangelhaft vorbereitet und das Sanierungskonzept unzureichend überprüft hat.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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