14c O 125/11•Landgericht Düsseldorf, 2011-06-28, 14c O 125/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 14c O 125/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-28
Aktenzeichen: 14c O 125/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0628.14C.O125.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts B. vom 04.03.2011 wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag sowie der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 15.04.2011 zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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