21 S 418/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-07-14, 21 S 418/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 21 S 418/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-14
Aktenzeichen: 21 S 418/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0714.21S418.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.11.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 27 C 2611/10) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 754,14 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.04.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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