16 S 60/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-07-19, 16 S 60/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 16 S 60/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-19
Aktenzeichen: 16 S 60/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0719.16S60.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 9. April 2010 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts B. – 13 C 85/09 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der Beschluss zu Tagesordnungspunkt A 02.3 nichtig ist.
Darüberhinaus werden die in der Eigentümerversammlung vom 15.10.2009 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten A 04.1 (Teilanerkenntnis zu der Entlastung des Verwaltungsbeirats), A 03.68(Abrechnung für 2008) nur hinsichtlich sämtlicher Einzelabrechnungen, A 03.8 (Wirtschaftsplan für 2009) nur hinsichtlich sämtlicher Einzelwirtschaftspläne und A 04.2 (Entlastung Verwalter 2008) für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Kläger 45% und die Beklagten 55%, von den Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz die Kläger und die Beklagten je 50%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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