8 O 540/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-09-29, 8 O 540/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 8 O 540/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-29
Aktenzeichen: 8 O 540/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:0929.8O540.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 41.150,-- € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4% p.a. vom 17.02.2008 bis 13.12.2010 sowie nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 41.150,-- € seit dem 14.12.2010 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der 20.947 Namensaktien der Equitable Settlement AG (ISIN CH 0024034933) von … . Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte zu 1) mit der Annahme dieser Gegenleistung in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Klägerin und dem Beklagten zu 1) zu jeweils 50% auferlegt. Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt dieser selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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