12 O 438/10•Landgericht Düsseldorf, 2011-11-16, 12 O 438/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 438/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-16
Aktenzeichen: 12 O 438/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1116.12O438.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
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an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,- EUR zu zahlen,
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es zu unterlassen, Nacktabbildungen von der Klägerin wie nachstehend (in schwarz-weiß) eingeblendet, zu veröffentlichen und zu verbreiten:
A.
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an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 489,45 EUR zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 90% und der Klägerin zu 10% auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- EUR. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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