4 O 11/96•Landgericht Düsseldorf, 2011-11-25, 4 O 11/96
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4 O 11/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-25
Aktenzeichen: 4 O 11/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1125.4O11.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 169.000,- DM nebst Zinsen in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für die Zeit vom 1. Februar 1991 bis zum 31. Dezember 1998 und in Höhe von 3,5 % über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz für die Zeit seit dem 1. Januar 1999 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 3/5 der Klägerin und zu 2/5 den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt für die Zwangsvollstreckung der Klägerin 320.000,-- DM und für die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten 12.000,-- DM. Die je-weilige Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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