4a O 91/08 U.•Landgericht Düsseldorf, 2011-12-15, 4a O 91/08 U.
Full text
Landgericht Düsseldorf — 4a O 91/08 U. — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-15
Aktenzeichen: 4a O 91/08 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2011:1215.4A.O91.08U.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen
-
die Klägerin 40 % der Gerichtskosten und 80 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3),
-
die Beklagten zu 1) und 4) jeweils 20 % und als Gesamtschuldner 10 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und
-
die Beklagten zu 2) und 3) jeweils 5 % der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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