2a O 153/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-03-14, 2a O 153/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 2a O 153/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-14
Aktenzeichen: 2a O 153/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0314.2A.O153.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
I. Das Versäumnisurteil vom 7. September 2011 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu 20 % und der Beklagten zu 80 % auferlegt werden; davon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, die der Beklagten auferlegt werden.
II. Das Urteil ist hinsichtlich Ziffer 1 des Versäumnisurteils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 100.000,- und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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