22 O 12/10•Landgericht Düsseldorf, 2012-03-16, 22 O 12/10
Full text
Landgericht Düsseldorf — 22 O 12/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-16
Aktenzeichen: 22 O 12/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0316.22O12.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Das Urkunden-Vorbehaltsurteil der Kammer vom 14.01.2011 – #### – wird mit der Maßgabe für vorbehaltslos erklärt, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 538,31 € zu zahlen. Im Übrigen wird das Vorbehaltsurteil aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 8.151,14 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtstreits zu tragen.
Diese Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit es das Urkunden-Vorbehaltsurteil aufrecht erhält. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin aus dem Urkunden-Vorbehaltsurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen ist das Urteil gegen Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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