21 S 206/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-05-03, 21 S 206/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 21 S 206/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-03
Aktenzeichen: 21 S 206/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0503.21S206.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.05.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss - 21 C 1408/10 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Kläger 582,48 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Kläger zu 43 % und der Beklagte zu 57 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis. Diese werden der Beklagten auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 56 % und die Beklagte zu 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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