1 O 257/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-08-02, 1 O 257/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 1 O 257/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-02
Aktenzeichen: 1 O 257/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0802.1O257.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.269,96 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 29.06.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und
die Beklagte zu 84 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu
vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung
gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des
Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn
nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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