Landgericht Düsseldorf, 2012-08-07, 4b O 90/08

4b O 90/08Cantonal CourtAug 7, 2012

Full text

Landgericht Düsseldorf — 4b O 90/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-07

Aktenzeichen: 4b O 90/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0807.4B.O90.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b. Zivilkammer

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche, unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

IV. Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

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