12 O 386/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-08-08, 12 O 386/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 12 O 386/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-08
Aktenzeichen: 12 O 386/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0808.12O386.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
-
- es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,-- Euro; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, folgende Fotografien
unerlaubt im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wie geschehen X. de;
-
- an den Kläger gesamtschuldnerisch mit dem anderweitig verurteilten T Schadensersatz in Höhe von 10.000,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2011 zu zahlen;
dem Kläger gesamtschuldnerisch mit dem anderweitig verurteilten T die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten durch Zahlung von 1.479,90 Euro zu erstatten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 64.090,-- Euro.
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