10 O 192/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-08-28, 10 O 192/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 10 O 192/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-28
Aktenzeichen: 10 O 192/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:0828.10O192.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 158.750,00 EUR zu bezahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2010 Zug um Zug gegen Rückübertragung der atypisch-stillen-Beteiligungen des Klägers an der Beklagten mit den Vertragsnummern 06101910/01, 06101910/02, 0711910/03, 07111910/04 und 07111910/05.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.594,91 EUR als vorgerichtliche Kosten zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2010.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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