13 O 410/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-10-26, 13 O 410/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 13 O 410/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-26
Aktenzeichen: 13 O 410/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1026.13O410.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.687,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 16 %, die Beklagte zu 84 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistungen betragen 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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