39 O 74/11•Landgericht Düsseldorf, 2012-11-30, 39 O 74/11
Full text
Landgericht Düsseldorf — 39 O 74/11 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-30
Aktenzeichen: 39 O 74/11
ECLI: ECLI:DE:LGD:2012:1130.39O74.11.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Buchauszug über alle Geschäfte zu erteilen, die mit Kunden ihres Bezirks, d.h. in den Postleitzahlgebieten beginnend mit den Ziffer 0,1 und 2, 31, 37 bis 39, 49, 98 und 99 in der Zeit vom 01.01.2009 bis zum 21.06.2011 als Ergebnis von Aktivitäten der Klägerin zustande gekommen sind oder angebahnt wurden, wobei dieser Auszug folgende Angaben zu enthalten hat:
Auftragsdatum
Auftragsnummer
Warenart laut Auftrag
Warenmenge laut Auftrag
Warenwert laut Auftrag
Rechnungsdatum
Rechnungsnummer
Rechnungsbetrag
Kunde mit genauer Anschrift
Stadium der Ausführung des Geschäfts bzw. des Standes der Auftragsbearbeitung im Falle angebahnter Geschäfte (§ 87 Abs. 3 HGB)
Höhe und Datum der eingegangenen Zahlungen
Im Falle von Nichtzahlungen, welche Maßnahmen zur Beitreibung der Forderung durchgeführt wurden
Annullierungen und Retouren sowie
Gründe hierfür.
Im Übrigen wird der Antrag zu 1 a) des Schriftsatzes vom 14.05.2012, soweit er nicht für erledigt erklärt worden ist, abgewiesen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.
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