3 O 312/09 U.•Landgericht Düsseldorf, 2013-05-23, 3 O 312/09 U.
Full text
Landgericht Düsseldorf — 3 O 312/09 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-23
Aktenzeichen: 3 O 312/09 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2013:0523.3O312.09U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 7.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 04.11.2009 und darüber hinaus für den Beklagten zu 2) ab dem 07.10.2009 zu zahlen.
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 693,17 € zu ersetzen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 90 % und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 10 % auferlegt.
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Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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