23 S 240/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-04-09, 23 S 240/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 23 S 240/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-09
Aktenzeichen: 23 S 240/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0409.23S240.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf
vom 09.07.2013, Az. 57 C 14411/12, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen,
dass der Tenor des amtsgerichtlichen Urteils wie folgt neu gefasst wird:
Es wird festgestellt, dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, an die Beklagte
Lizenzgebühren in Höhe von 1.162,50 € zu zahlen und/oder ihr Anwaltshonorare in Höhe von 130,50 € zu erstatten, wie mit Schreiben der Kanzlei U & Partner vom
- November 2012 verlangt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt, mit der Ausnahme der im Berufungsverfahren entstandenen Gerichtskosten; diese werden niedergeschlagen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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