32 O 122/12•Landgericht Düsseldorf, 2014-04-10, 32 O 122/12
Full text
Landgericht Düsseldorf — 32 O 122/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-10
Aktenzeichen: 32 O 122/12
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0410.32O122.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.049.546,99 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.429.774,73 € seit dem 23.06.2012 und aus weiteren 289.375,78 € seit dem 28.06.2012, aus weiteren 279.363,23 € seit dem 28.09.2012, aus weiteren 278.085,09 € seit dem 28.12.2012, aus weiteren 259.417,64 € seit dem 28.03.2013, aus weiteren 258.829,15 € seit dem 28.06.2013 und aus weiteren 254.701,37 € seit dem 28.09.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin weitere 8.793,98 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.06.2012 zu zahlen und im Übrigen die Klägerin von der Zahlungspflicht gegenüber den hiesigen Prozessbevollmächtigten in Höhe von 26.471,67 € freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren Schäden zu ersetzen, die der Klägerin aus dem Zinssatzswap („CHF-Limes Swap“) vom 23.03.2007 (Ref.-Nr. 00000) bzw. nach den Restrukturierungen vom 28.03.2010 und 07.07.2010 (Ref.-Nr. 00000) noch entstehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.