23 S 241/13•Landgericht Düsseldorf, 2014-06-18, 23 S 241/13
Full text
Landgericht Düsseldorf — 23 S 241/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-18
Aktenzeichen: 23 S 241/13
ECLI: ECLI:DE:LGD:2014:0618.23S241.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen sowie der Anschlussberufung wird das am 03.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Neuss – 92 C 5064/12 – auf die Berufung des Beklagten teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage des Beklagten wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 1.498,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin zu 65 %, der Beklagte zu 35 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 75 %, die Klägerin zu 25 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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